Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbindliche AGBs zur Buchung von Kursen, Tauchgängen und Events bei MSR Dive Academy, Gerichtsstand ist Nürnberg, Stand 14.08.2021

1. Anmeldung zu Tauchaktivitäten, Kursen/Seminaren/Events/Tauchgängen

1.1 Der Kunde, der an Tauchaktivitäten teilnehmen will, erklärt, dass von Seiten eines Taucharztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft/Atemregler bestehen. Deshalb legt spätestens vor Beginn der Tauchaktivität ein gültiges ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest vor oder eine medizinische Selbstauskunft, Erklärung zum Gesundheitszustand nach RSTC ( https://www2.padi.com/padi/common/pdfs/sd/MedicalStatement_07_G.pdf)

1.2 Die Tauchschule empfiehlt dem Kunden, der an Tauchaktivität teilnimmt, dass er eigenverantwortlich eine Tauchsportversicherung (z.B. aqua med-Tauchversicherung) abschließt.

1.3 Ferner muss jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, PADI, VDST, SSI etc.) ist, das Brevet und zum Nachweis seiner Taucherfahrung sein Logbuch vorlegen.

2. Zahlungsbedingungen

Der Vertragsabschluss erfolgt bei Buchung und die daraus vereinbarte Summe ist im Voraus zu bezahlen.

3 Ausbildung nach den Standards von PADI

3.1 Der Kunde, der an einem Tauchkurs/Seminar teilnimmt, versteht, dass er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhalten wird. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation PADI einzuhalten. Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig und innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislexionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen durch Stellen von Fragen zu klären;

3.3 Der Kunde erkennt an, dass, wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgeld, hier in Höhe von 60,- EUR pro Stunde ggf. zgl. Leihausrüstung in Rechnung stellt. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.

Die zusätzlichen Kosten sind direkt zu begleichen, bevor die Weiterführung des Kurses erfolgt.

4 Tauchsicherheit und Eigenverantwortung des Kunden

4.1 Jeder Kunde, der an einer Tauchausbildung teilnimmt, taucht eigenverantwortlich. Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. (Ausnahme: Besitz eines gültigen Solotauch/Self Reliant Diver Brevets) Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammenzubleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Ufer, Boot, usw.) wieder von ihren Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).

4.2 Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.

4.3 Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet selbst für Mängel an seiner Ausrüstung.

4.4 Während der Tauchaktivitäten ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.

4.5 Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinnahme innerhalb der letzten 12 Stunden vor der Tauchaktivitäten ist die Teilnahme untersagt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten.

5 Minderjährige

5.1 Minderjährige Taucher können nur mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten an Tauchaktivitäten teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichtet sich mindestens ein Erziehungsberechtigter, den Minderjährigen vor Veranstaltungsbeginn dem Kursleiter zu übergeben und spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor).

6 Leihausrüstung

6.1 Der Kunde haftet für die für ihm zur Verfügung gestellte Leihausrüstung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. In diesem Fall muss der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Bei Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.

7 Rücktritt von Tauchaktivitäten, Kursen/Seminaren/Events/Tauchgängen

7.1 Die Festsetzung, der vom Kunden gewünschten Terminen bedarf eine Menge an Arbeitszeit und Kosten. Die Kosten für vereinbarte Termine sind deshalb in jedem Fall zu bezahlen. Dies gilt für jegliche Umstände. (Geschäftliche oder private Verhinderungen ebenso bei Krankheit) Terminänderungen bei Kursen bis 7 Tage vor dem Termin werden mit 50% des Kurspreises berechnet. Spätere Absagen, Nichterscheinen oder absolvierte Ausbildungsteile, bei denen die Leistungsanforderungen nicht erreicht wurden, sind zu 100% zu bezahlen.

7.2 Ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Tauchaktivität wird nur akzeptiert, wenn ein adäquater Ersatzteilnehmer vom Kunden angemeldet wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabdingbare Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen aber nicht. Sollte durch den Kunden kein bzw. keine Ersatzteilnehmer angemeldet werden, so gelten die folgenden Stornosätze:

7.3 Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

7.4 Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Tauchgangsgebühr.

7.5 Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zur Tauchaktivität, verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

7.6 Für eventuell ausgefallene Termine, für die die Tauchschule verantwortlich ist, bei zweifelhafter Witterung, unvorhergesehenen Ereignissen, höherer Gewalt und sonstigen Sicherheitsgründen verpflichtet sich die Tauchschule, einen Ersatz zu bieten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.

8 Haftung

8.1 Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Tauchausrüstung oder anderem persönlichen Eigentum. Dieses gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen. Anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) nachgewiesen wird.

8.2 Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule haftet nicht für gesundheitliche Schäden und Folgeschäden, die nicht auf grob fahrlässiges Verhalten bzw. Vorsatz der Mitarbeiter der Tauchschule zurückzuführen ist.

9 Wirksamkeit

9.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige zulässige Regelung ein, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am ehesten gerecht wird.